Bei einem Kasko-Schaden benötigen Sie vor der Reparatur eine Freigabe Ihres Kasko-Versicherers. Bei Schäden an finanzierten Fahrzeugen benötigen Sie zusätzlich eine Freigabe der finanzierenden Bank. Bei einem Leasing-Fahrzeug benötigen Sie die Freigabe des Leasing-Gebers.
Bei einem Haftpflichtschaden mit einem eigenen Fahrzeug dürfen Sie die Reparatur zeitnah nach dem Unfall in Auftrag geben. Aber: Bevor Sie damit beginnen, muss der Schaden vollständig und beweissicher dokumentiert werden, dies erfolgt im Regelfall durch ein Gutachten eines unabhängigen Gutachters.
Das gilt insbesondere, wenn Ihr Fahrzeug bereits Alt- oder Vorschäden aufweist. Denn ohne lückenlose Dokumentation kann die gegnerische Versicherung später bestreiten, ob der geltend gemachte Schaden tatsächlich aus dem aktuellen Unfall stammt.
Vor Reparaturbeginn sollte der Schaden durch ein qualifiziertes Gutachten dokumentiert werden:
-Beweissicherung des Unfallschadens
-Unterscheidung zu eventuellen Vorschäden
-Bewertung der Reparaturwürdigkeit und -kosten
Nur so sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers rechtssicher ab.
Bei Haftpflichtschäden verlangt die Rechtsprechung im Regelfall, dass der Geschädigte die Reparatur vorfinanziert. Nur wenn das nachweislich unzumutbar ist (z. B. bei wirtschaftlicher Notlage), können Sie etwaige Verzögerungskosten von dem gegnerischen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer ersetzt verlangen – vorausgesetzt, Sie teilen dies rechtzeitig der mit.

