Ja. Wenn Sie sich vom Unfallort entfernen ohne die Feststellung Ihrer Personalien ermöglicht zu haben, riskieren Sie ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Jeder Unfallbeteiligte muss am Unfallort warten, unabhängig davon ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Wie lange Sie warten müssen hängt vom Einzelfall ab. Bein einem geringen Blechschaden auf einer abgelegenen Straße können 20 Minuten ausreichen, bei schweren Verkehrsunfällen dauert die Wartepflicht wesentlich länger. Sie sollten auch warten wenn Sie zwar eine Kollision festgestellt haben, aber keinen Schaden feststellen können, da der angerichtete Schaden nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist. Dies ist z.B. häufig so bei Blechschäden unter der Stoßstange eines Fahrzeugs.
Es reicht übrigens keinesfalls aus, lediglich einen Zettel mit Namen und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer zu stecken. Unabhängig davon, ob der Zettel gefunden wird, ist der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllt, sobald Sie sich ohne zu warten von der Unfallstelle entfernen.