Auch gegenüber dem Unfallgegner müssen Sie nur Angaben zur Person und zu Ihrer Unfallbeteiligung machen. Falls der Unfallgegner nach Ihrem Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer fragt, sollten Sie diesen benennen. Der Versicherer kann ohnehin über Ihr Fahrzeugkennzeichen festgestellt werden. Es empfiehlt sich aber nicht, mit dem Unfallgegner über den Unfallhergang zu diskutieren.
Keinesfalls sollten Sie am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abgeben. Sie sind aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet, die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe die gegnerischen Ansprüche befriedigt werden, Ihrem Versicherer zu überlassen. Davon abgesehen ist es nicht ratsam, Ansprüche anzuerkennen, zu denen Sie nicht verpflichtet sind.