Wenn Sie eine Klage des Gegners erhalten sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, sondern sofort Ihren Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer fernmündlich und schriftlich informieren. Dieser ist aufgrund des Versicherungsvertrages berechtigt und verpflichtet, sich mit diesem Rechtsstreit zu befassen, d.h. entweder den Anspruch auszugleichen oder einen Anwalt zu beauftragen und den Rechtsstreit aufzunehmen. Ihr Versicherer prüft die Sachlage in eigener Verantwortung und ist dabei nicht an Ihre Weisungen gebunden. Dies führt immer wieder zu Ärgernissen, wenn der Versicherungsnehmer glaubt, dass der eigene Versicherer die gegnerischen Ansprüche zu Unrecht anerkennt.
Will der Versicherer die Klageforderung anerkennen und fordert der Versicherungsnehmer ihn auf, dies nicht zu tun (sogenanntes Regulierungsverbot), so ist der Versicherer nicht verpflichtet, sich an dieses „Verbot“ zu halten. Tut er es dennoch, kann er die dadurch verursachten Mehrkosten – also insbesondere die Kosten eines verlorenen Rechtsstreits – von seinem Versicherungsnehmer erstattet verlangen, wenn er ihn zuvor darauf hingewiesen hat. Statt eines Regulierungsverbotes sollte also eher anhand von Sachargumenten (z.B. Benennung der einschlägigen Rechtsprechung) versucht werden, den Versicherer zu veranlassen, seine Regulierungsentscheidung noch einmal zu überdenken.
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Post vom Gericht erhalten – meist in Form einer Klagezustellung – bedeutet das, dass der Unfallgegner seine Ansprüche nun gerichtlich geltend macht. Häufig richtet sich diese Klage sowohl gegen Ihre Versicherung als auch gegen Sie persönlich (als Halter oder Fahrer des Fahrzeugs).
1. Sofort ihren Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer informieren!
Sie sollten unverzüglich Ihren Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer telefonisch und schriftlich über die Klage informieren. Fügen Sie eine Kopie der Klageschrift bei und notieren Sie sich unbedingt die Fristen, die in der gerichtlichen Zustellung angegeben sind.
2. Keine eigenen Schritte unternehmen
Wichtig:
Sie dürfen nicht eigenmächtig einen Anwalt beauftragen.
Sie müssen keine Klageerwiderung selbst formulieren.
Ihr Versicherer übernimmt die gesamte rechtliche Abwicklung.
Allein Ihre Kfz-Versicherung ist berechtigt, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung im Verfahren zu beauftragen. Der beauftragte Anwalt vertritt Sie und die Versicherung gemeinsam und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Sachverhalt aufzuarbeiten.
Nein – auf die Entscheidung der Versicherung haben Sie keinen Einfluss. Die Versicherung prüft objektiv, ob und in welchem Umfang der Anspruch des Gegners berechtigt ist, und handelt dann in eigener Verantwortung:
Sie kann den Schaden regulieren, auch wenn Sie selbst die Schuld bestreiten.
Oder sie lehnt die Regulierung ab, falls sie keine Haftung erkennt – das kann zur Klage führen.
Nein.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten des gerichtlichen Verfahrens, einschließlich:
Anwaltskosten
Gerichtskosten
Sachverständigenkosten
ggf. auch den ausgeurteilten Schadensersatz
Selbst wenn Sie verurteilt werden, müssen Sie persönlich nichts zahlen – das übernimmt in vollem Umfang Ihre Versicherung.
Das ist eine taktische Entscheidung des Klägers. Oft wird der Fahrzeugführer oder -halter mitverklagt, um ihn als Zeugen auszuschalten. Diese sind dann als Beklagte Partei des Rechtsstreits und stehen daher nicht mehr als Zeuge zur Verfügung. Das Gericht kann sie selbstverständlich als Partei anhören, aber nicht mehr als Zeuge vernehmen. Dieses Vorgehen ist rechtlich zulässig, hat aber für Sie keine finanziellen Nachteile – da Ihre Haftpflichtversicherung alle Pflichten übernimmt.

