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Was sollte ich tun, wenn ich einen Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalte?

Durch den Anhörungsbogen wird Ihnen mitgeteilt, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Als erstes sollten Sie klären, ob das Verfahren sich gegen Sie oder jemand anderen oder gegen unbekannt richtet.

Richtet sich das Verfahren gegen Sie, werden Sie als sogenannter Betroffener gehört. Die Stellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren entspricht im wesentlichen – mit einigen Besonderheiten – der Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren.

Richtet sich das Verfahren gegen jemand anderen oder unbekannt, werden sie als Zeuge gehört.

Die Stellung des Betroffenen und des Zeugen sind völlig unterschiedlich. Lesen Sie dich den Anhörungsbogen zunächst gut durch. Im Regelfall sollte aus dem Anhörungsbogen hervorgehen, ob sie Zeuge oder Betroffener sind.