Der Einspruch kostet zunächst einmal nichts. Wenn Sie einen Einspruch einlegen und später wieder zurücknehmen fallen keine zusätzlichen Gebühren an, solange das Verfahren sich noch bei der Bußgeldbehörde befindet. Inbesondere wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich gegen den Bußgeldbescheid verteidigen wollen, kann es sinnvoll sein, zunächst einmal Einspruch einzulegen um die zweiwöchtige Einspruchsfrist zu wahren.
Näheres zu den Gebühren im Bußgeldverfahren finden Sie in folgendem Artikel: Gebühren im Bußgeldverfahren.