Mit einem Strafbefehl erhält der Beschuldigte eines Strafverfahrens die Möglichkeit, das Verfahrung durch eine strafgerichtliche Verurteilung zum Abschluss zu bringen, ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet. Ein Strafbefehl hat dieselben Wirkungen wie ein Urteil. Im Gegensatz zu diesem wird er jedoch nicht im Anschluss an eine mündliche Hauptverhandlung vom Gericht verkündet, sondern dem Beschuldigten als Schriftstück zugestellt. Der Beschuldigten hat dann zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. In diesem Fall wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Nach dem Einspruch hat der Strafbefehl die Funktion einer Anklageschrift.
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