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FAQ Verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren

Symbolbild Blitzer expressionistisch

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder wurden zu einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr angehört? Viele Betroffene sind unsicher, wie sie in dieser Situation richtig reagieren sollen – insbesondere, wenn ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder hohe Geldbußen drohen.

Gerade bei fehlerhaften Messungen, unklarer Fahrereigenschaft oder drohenden beruflichen Konsequenzen durch ein Fahrverbot kann ein rechtzeitiger Einspruch sinnvoll sein.


Was ist ein Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht?


Ein Bußgeldverfahren dient der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Handy am Steuer. Es wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde – im Regelfall dem Landkreis – eingeleitet.


Welche Schritte umfasst ein Bußgeldverfahren?


Das Verfahren beginnt meist mit einem Anhörungsbogen als Betroffener, gefolgt von einem Bußgeldbescheid. Der Betroffene hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Danach kann das Verfahren zur gerichtlichen Entscheidung kommen.


Was ist der Unterschied zwischen einer Anhörung als Zeuge und als Betroffener im Bußgeldverfahren?


Als Zeuge wird man gehört, weil man Angaben zu einem Sachverhalt machen kann, ohne selbst beschuldigt zu sein. Als Betroffener ist man hingegen die Person, der die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Zeugen müssen in bestimmten Fällen aussagen, können sich aber bei Vorliegen der Voraussetzungen auf ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht berufen. Betroffene hingegen dürfen schweigen – es besteht keine Pflicht zur Aussage zur Sache.



Was ist eine Anhörung als Betroffener und muss ich darauf reagieren?


Der Anhörungsbogen dient der Möglichkeit zur Stellungnahme. Eine Pflicht zur Äußerung besteht nicht. Die Angaben zur Person müssen jedoch korrekt gemacht werden. Schweigen zur Sache ist zulässig und kann strategisch sinnvoll sein.


Was passiert, wenn ich den Bußgeldbescheid ignoriere?


Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Der festgesetzte Betrag wird dann vollstreckt und die Entscheidung ggf. im Fahreignungsregister eingetragen. Bei Fahrverboten beginnt die Frist entsprechend der Festsetzung im Bußgeldbescheid entweder mit der Rechtskraft oder bis zu vier Monate später – ein Ignorieren bringt im Regelfall keine Vorteile.


Welche Fristen gelten im Bußgeldverfahren?


Die wichtigste Frist ist die Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Bei Fristversäumnis wird der Bescheid rechtskräftig – Ausnahmen bestehen nur bei nachweisbar unverschuldeter Versäumung.


Was kostet ein Bußgeldverfahren?


Die Kosten setzen sich aus dem eigentlichen Bußgeld, Verwaltungsgebühren und ggf. Auslagen zusammen. Bei Einspruch und gerichtliche Entscheidung können weitere Kosten, z. B. für einen Rechtsanwalt, Zeugen und Sachverständige hinzukommen. Diese kosten werden von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung im Regelfall abgedeckt.


Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?


Ein Einspruch ist u.a. sinnvoll, wenn Zweifel an der Messung bestehen, die Beschilderung nicht vorschriftsmäßig ist, der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar ist oder Formfehler im Verfahren vorliegen. Bei drohendem Fahrverbot kann u.U. auch ein Absehen vom Fahrverbot angestrebt werden.


Kann ich mich auch nur gegen ein Fahrverbot verteidigen?


Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Fahrverbot vermieden oder gegen eine erhöhte Geldbuße ersetzt werden – dies erfordert jedoch eine gute Begründung, z. B. berufliche Härte. In der Praxis haben sich dazu bestimmte Fallgruppen herausgebildet. Näheres in dem Artikel: Absehen vom Fahrverbot.


Was bedeutet „Verjährung“ im Bußgeldverfahren?


Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Monate ab dem Tattag, kann aber durch behördliche Maßnahmen wie Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid unterbrochen und auf sechs Monate verlängert werden. Nach Eintritt der Verjährung darf nicht mehr geahndet werden.