Eine Nötigung liegt vor, wenn jemand durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Verhalten veranlasst werden soll. Dies kann im Straßenverkehr bereits der Fall sein, wenn man durch dichtes Auffahren und häufiges Betätigen der Lichthupe den Vorausfahrenden dazu veranlassen will, einen Spurwechsel durchzuführen.
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