Nein – es sei denn, die Polizei hat einen Durchsuchungsbeschluss oder es liegt Gefahr im Verzug vor.
In der Regel darf die Polizei Ihre Wohnung nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung betreten. Ausnahmen bestehen nur, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss, ein Haftbefehl oder eine akute Gefahrenlage (§ 105 StPO, § 45 BPolG) vorliegt. Besteht Gefahr im Verzug, kann die Polizei sich im Notfall auch gewaltsam Zutritt verschaffen.
👉 Tipp: Lassen Sie den Beschluss zeigen. Notieren Sie Namen, Uhrzeit und Zweck des Einsatzes.
Bei bestimmten Delikten – z. B. Verkehrsverstößen mit unklarer Täterschaft – sucht die Polizei häufig den Halter des Fahrzeugs zuhause auf, um Fragen zum Sachverhalt zu stellen.
Wichtig: Fragen Sie gezielt, worum es geht – und klären Sie, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen werden sollen.
Nein! Verzichten Sie auf sogenannte Spontanäußerungen.
Unbedachte Aussagen, die Sie ohne Aufforderung oder Belehrung machen, sind juristisch verwertbar – und können Ihnen im Verfahren schaden. Auch gut gemeinte Erklärungen oder Beteuerungen Ihrer Unschuld können negative Folgen haben.
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Nutzen Sie unbedingt Ihr Aussageverweigerungsrecht und nehmen Sie baldmöglichst anwaltliche Hilfe in Anspruch. Nur mit vollständiger Akteneinsicht kann beurteilt werden, ob und wie eine Einlassung sinnvoll ist.
Auch als Zeuge sind Sie im Regelfall nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei auszusagen. Sie können höflich darauf hinweisen, dass Sie derzeit keine Angaben machen und ggf. später eine schriftliche Stellungnahme einreichen möchten.
⚠️ Achtung: Wenn Sie die Aussage verweigern, kann die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht Sie vorladen oder der Polizei hierzu einen Auftrag erteilen. Einer solchen gerichtlichen Ladung müssen Sie Folge leisten – dort besteht grundsätzlich Aussagepflicht, sofern kein Zeugnisverweigerungs- oder Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Ruhe bewahren, nichts unterschreiben und keine Angaben machen.
Verlangen Sie den richterlichen Beschluss.
Lassen Sie sich nicht provozieren.
Ziehen Sie Zeugen hinzu.
Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung.

