Ab wann gilt eine Trunkenheitsfahrt als Straftat?
Eine Trunkenheitsfahrt wird gemäß § 316 StGB strafrechtlich verfolgt, wenn der Fahrer absolut (ab 1,1 Promille bei Kfz / 1,6 Promille bei Fahrrädern) oder relativ fahruntüchtig ist. Relative Fahruntüchtigkeit liegt ab 0,3 Promille mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vor.
Was passiert nach einer Trunkenheitsfahrt mit meinem Führerschein?
Wird eine Fahruntüchtigkeit festgestellt, wird der Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt. Meist folgt ein Strafverfahren mit Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist von 8 bis 24 Monaten. In dieser Zeit darf kein neuer Führerschein erteilt werden.
Wann muss ich mit einer MPU rechnen?
Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird regelmäßig angeordnet bei einer BAK ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten oder wenn die Fahrerlaubnisbehörde Fahreignungszweifel hat. Auch mehrere Ordnungswidrigkeiten können zur MPU führen.
Sollte ich bei der Polizei Angaben zum Alkoholkonsum machen?
Nein, Sie sollten keine Angaben zum Trinkverhalten oder Zeitpunkt der Alkoholaufnahme machen. Diese Informationen können Ihre Verteidigung erheblich erschweren, insbesondere bei Rückrechnungen oder Nachtrunkbehauptungen.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG?
Wer mit mindestens 0,5 Promille BAK oder 0,25 mg/l Atemalkohol ein Kfz führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Bei Wiederholung steigt die Geldbuße auf bis zu 1.500 € und 3 Monate Fahrverbot.
Was gilt für Fahranfänger beim Alkohol am Steuer?
Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Schon ab 0,2 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24c StVG vor – mit 250 € Bußgeld, 2 Punkten und verpflichtender Nachschulung inklusive Probezeitverlängerung.
Kann ich die Fahrerlaubnis trotz Trunkenheitsfahrt behalten?
In seltenen Fällen ist das möglich. Etwa, wenn das Gericht ausdrücklich von einer Entziehung absieht und die Fahreignung durch Nachweise wie Verkehrstherapie wiederhergestellt wurde. Diese Entscheidung ist für die Behörde bindend.
Wann darf ich nach einer Sperrfrist den Führerschein neu beantragen?
Frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob eine MPU notwendig ist. Ohne positives Gutachten wird der Antrag abgelehnt.
Was ist bei Atemalkoholmessungen zu beachten?
Nur geeichte und bauartzugelassene Geräte dürfen eingesetzt werden. Die vorgeschriebene Wartezeit nach dem letzten Alkoholkonsum muss eingehalten werden. Fehler bei der Durchführung können die Verwertbarkeit der Messung einschränken.