Ein drohendes Fahrverbot kann für viele Verkehrsteilnehmer weitreichende Folgen haben – insbesondere dann, wenn das Fahrzeug beruflich oder familiär unverzichtbar ist. Zwar sieht der Bußgeldkatalog bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten wie z. B. einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß regelmäßig ein Fahrverbot vor („Regelfahrverbot“). Dennoch besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass von der Verhängung des Fahrverbots abgesehen wird.
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot droht insbesondere bei groben Verkehrsverstößen wie erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstößen oder Alkohol am Steuer. Die genauen Voraussetzungen sind im Bußgeldkatalog geregelt.
Die Dauer eines Fahrverbots beträgt in der Regel ein bis drei Monate. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch eine längere Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Kann ich den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen?
Ja, beim ersten Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren besteht die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung selbst zu wählen.
Gibt es Alternativen zum Fahrverbot?
Ja. Ein Fahrverbot ist zwar in in einigen Vorschriften des Bußgeldkataloges als Regelfolge vorgesehen (sogenanntes Regelfahrverbot). Die Bußgeldbehörde oder, wenn Einspruch eingelegt und diesem nicht abgeholfen wurde, das Amtsgericht, kann von der Festsetzung eines Fahrverbots absehen. Die Rechtsprechung hat hierzu verschiedene Fallgruppen gebildet. Näheres hierzu erfahren Sie unter dem folgenden Artikel: Absehen vom Fahrverbot
Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?
Wer trotz verhängtem Fahrverbot fährt, macht sich strafbar (§ 21 StVG). Dies kann eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe zur Folge haben und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.