Kann vom Fahrverbot abgesehen werden?
Ja. Ein Fahrverbot ist zwar in in einigen Vorschriften des Bußgeldkataloges als Regelfolge vorgesehen (sogenanntes Regelfahrverbot). Die Bußgeldbehörde oder, wenn Einspruch eingelegt und diesem nicht abgeholfen wurde, das Amtsgericht, kann von der Festsetzung eines Fahrverbots absehen. Die Rechtsprechung hat hierzu verschiedene Fallgruppen gebildet. Näheres hierzu erfahren Sie unter dem folgenden Artikel: Absehen vom Fahrverbot