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FAQ Kosten bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Kosten Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kostenlos?

Ja, der Einspruch selbst ist kostenlos. Wenn der Bußgeldbescheid jedoch nicht aufgehoben wird und das Verfahren vor Gericht landet, entstehen Gerichtskosten und eventuell weitere Gebühren.

Welche Gerichtskosten können entstehen?

Bei einer Verurteilung durch das Amtsgericht fallen Gerichtskosten an. Diese liegen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel zwischen 50 € und 100 €. Zusätzlich sind die Auslagen des Gerichts zu bezahlen (insbesondere Zeugenentschädigung). Sehr teuer kann es werden, wenn das Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens (z.B. zur Überprüfung der Messung) anordnet und danach eine Verurteilung erfolgt oder der Einspruch zurückgenommen wird. Solche Gutachten können bis zu 3.000,– € kosten. Soweit keine Rechtsschutzversicherung Deckung erteilt hat, ist in solchen Fällen zu prüfen, ob der Einspruch bereits in der Hauptverhandlung (also vor Erstellung des Gutachtens) zurückgenommen werden soll.

Was kostet ein Anwalt im Bußgeldverfahren?

Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei durchschnittlicher Fallgestaltung (Mittelgebühren) liegen die Gesamtkosten bei etwa 700 – 1.000 € einschl. MWSt.

Welche Einzelgebühren fallen für den Anwalt an?

Typische Gebühren sind:
Grundgebühr (ca. 110 €)
Verfahrensgebühr behördlich (ca. 176 €)
Verfahrensgebühr gerichtlich (ca. 176 €)
Terminsgebühr (ca. 280,50 €)
Auslagenpauschale (20 €)
Hinzu kommen 19 % Umsatzsteuer.

Wer zahlt die Kosten für Zeugen oder Sachverständige?

Wenn Zeugen geladen oder vom Gericht Sachverständige eingeschaltet werden, trägt der Betroffene in der Regel auch deren Kosten, sofern er verurteilt wird oder den Einspruch zurücknimmt. Bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens trägt diese Kosten im Regelfall die Landeskasse.

Deckt meine Rechtsschutzversicherung diese Kosten?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Wichtig: Die meisten Versicherungen decken keine Einsprüche bei Halt- und Parkverstößen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einer Rechtsschutzversicherung?

Falls im Rechtsschutzvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, liegt diese meist – je nach Vertrag – zwischen 150 € und 300 € pro Fall. Nur die diesen Betrag übersteigenden Kosten werden von der Versicherung übernommen.


Gebührenrechner für Rechtsanwaltsgebühren (externer Link)