Nein, nicht in jedem Fall.
Sie sind nur verpflichtet, Ihre Personalien zutreffend anzugeben – und das auch nur dann, wenn diese der Behörde noch nicht bekannt sind. Die Rücksendung eines Anhörungsbogens mit Angaben zur Sache ist freiwillig.
👉 Tipp: Schweigen Sie zur Sache, um sich keine unnötigen rechtlichen Nachteile einzuhandeln. Ziehen Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu.
Wenn Ihre Daten bereits korrekt erfasst sind, entstehen Ihnen keine Nachteile durch das Ausbleiben einer Antwort. Ein Schweigen darf nicht negativ gewertet werden.
Die Behörde muss den tatsächlichen Fahrer selbst ermitteln – und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten. Wird diese Frist nicht unterbrochen (z. B. durch eine ordnungsgemäße Anhörung), tritt Verjährung ein.
Mit der Zusendung des Anhörungsbogens wird das Bußgeldverfahren offiziell eingeleitet. Die Behörde erfüllt damit ihre Pflicht zum rechtlichen Gehör (Art. 103 GG).
Ziel ist es häufig, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln – denn nicht der Halter, sondern nur der Fahrer ist für den Verkehrsverstoß verantwortlich.
Nein. Die in Anhörungsbögen gesetzten Rücksendefristen (z. B. 7 oder 14 Tage) sind nicht bindend. Es handelt sich um behördliche Empfehlungen, nicht um gesetzliche Pflichten.
Angaben zur Person (z. B. Name, Adresse) können gemacht werden – müssen aber nur korrigiert werden, wenn sie nicht zutreffen.
Angaben zur Sache sollten grundsätzlich nicht gemacht werden. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.
⚠️ Selbst scheinbar harmlose oder „erklärende“ Angaben können Ihre Rechtsposition massiv schwächen.
Telefonische Rückfragen bei der Behörde: Diese werden oft protokolliert und können negativ ausgelegt werden.
Schriftliche Erklärungen zum Tatvorwurf: Diese bergen die Gefahr, dass Sie sich selbst belasten – auch unbeabsichtigt.
Falsche Fahrerbenennung: Wer eine andere Person als Fahrer angibt, obwohl das nicht stimmt, macht sich ggf. strafbar wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB).
Ein Verteidiger kann:
Akteneinsicht nehmen und die Beweislage prüfen
vermeidbare Aussagen verhindern, die später belastend sind
Verjährung taktisch nutzen, wenn der tatsächliche Fahrer nicht rechtzeitig ermittelt wurde
Formfehler bei Messungen oder Anhörungen aufdecken
ein drohendes Fahrverbot unter Umständen abwenden (z. B. bei beruflicher Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis)

