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FAQ Anhörungsbogen bei Verkehrsordnungswidrigkeit – Das sollten Sie wissen

Symbolbild zum Anhörungsbogen

Ein Anhörungsbogen im Zusammenhang mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit sorgt bei vielen Autofahrern für Verunsicherung. Was bedeutet dieses Schreiben? Muss ich antworten? Und wie kann ich mich gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot wehren?

Der Anhörungsbogen ist ein offizielles Schreiben der Bußgeldstelle und dient dazu, Ihnen mitzuteilen, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Wichtig: Das bedeutet noch keinen Bußgeldbescheid, sondern zunächst nur die Möglichkeit, sich zum Vorwurf zu äußern. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob Sie als Betroffener oder Zeuge angesprochen werden – denn davon hängen Ihre Rechte und Pflichten ab.

Richtet sich das Verfahren gegen Sie, werden Sie als Betroffener gehört. Die Stellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren entspricht im wesentlichen – mit einigen Besonderheiten – der Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren.

Richtet sich das Verfahren gegen jemand anderen oder unbekannt, werden sie als Zeuge gehört.

Die Stellung des Betroffenen und des Zeugen sind völlig unterschiedlich. Lesen Sie dich den Anhörungsbogen zunächst gut durch. Im Regelfall sollte aus dem Anhörungsbogen hervorgehen, ob sie Zeuge oder Betroffener sind.  


Was ist ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?


Ein Anhörungsbogen ist ein offizielles Schreiben der Bußgeldbehörde, mit dem Sie über den Verdacht einer Verkehrsordnungswidrigkeit informiert werden. Damit beginnt formal das Bußgeldverfahren. Sie haben die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern.


Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?


Nein, Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Als Betroffener können Sie vom Schweigerecht Gebrauch machen. Sie sollten jedoch Angaben zur Person (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum) machen, wenn diese noch nicht vollständig oder korrekt erfasst sind.


Wie erkenne ich, ob ich als Betroffener oder als Zeuge angeschrieben wurde?


Lesen Sie den Anhörungsbogen sorgfältig. In der Regel steht dort, ob Sie als Betroffener (möglicher Verkehrsverstoß) oder als Zeuge (Angabe zu einer anderen Person) befragt werden. Diese Rollen sind rechtlich unterschiedlich – insbesondere was Aussagepflicht und Rechte betrifft.


Was ist der Unterschied zwischen Betroffenem und Zeugen?


Ein Betroffener hat ähnliche Rechte wie ein Beschuldigter im Strafverfahren – insbesondere ein Schweigerecht. Ein Zeuge hingegen ist zur Wahrheit verpflichtet und kann bei falschen Angaben strafrechtlich belangt werden. Eine Zeugenaussage darf jedoch verweigert werden, wenn Sie sich selbst oder Angehörige belasten würden.


Sollte ich den Anhörungsbogen ohne Rücksprache mit einem Anwalt ausfüllen?


Nein. Eine voreilige Äußerung kann Ihre Verteidigung erschweren. Lassen Sie den Anhörungsbogen zunächst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Ein Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob und wie eine Stellungnahme sinnvoll ist.


Welche Frist gilt für die Rücksendung des Anhörungsbogens?


In der Regel wird eine Frist von 1 Woche gesetzt. Diese Frist ist jedoch nicht gesetzlich bindend. Wichtig: Auch wenn Sie sich nicht äußern, kann das Verfahren fortgeführt und ein Bußgeldbescheid erlassen werden.


Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen ignoriere?


Wenn Sie keine Angaben machen, kann die Behörde den Bußgeldbescheid auch ohne Ihre Mitwirkung erlassen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass die Behörde weitere Ermittlungen anstellt, z.B. durch einen Besuch der Polizei oder von Ermittlungsbeamten der Bußgeldbehörde. Auch diesen gegenüber sind sie nicht zur Aussage verpflichtet.