Bei einigen besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten kann neben der Geldbuße ein Fahrverbot verhängt werden.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem PKW von mehr als 30 km/ h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts.
- Mißachten einer roten Ampel, wenn diese schon länger als eine Sekunde rot zeigte.
- Abstandsunterschreitungen von weniger als 3/10 des halben Tachowerts bei mehr als 100 km/h.
- Falsches Überholen, Fahren unter Einfluß von Alkohol oder Drogen (dies kann u.U. auch als Straftat verfolgt werden).
Rechtsprechung:
- OLG Hamm Beschluss vom 24.10.2013 – Ein Fahrverbot kann auch bei wiederholter verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons verhängt werden.