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Wann droht die Festsetzung eines Fahrverbots bei Ordnungswidrigkeiten?

Symbolbild Vollstreckung Fahrverbot

Ein Fahrverbot bedeutet für viele Betroffene einen herben Einschnitt – sei es im privaten Alltag oder im Berufsleben. Doch ab wann genau muss man mit einem Fahrverbot rechnen? Welche Verkehrsverstöße führen dazu, und gibt es Möglichkeiten, es zu vermeiden?

Was ist ein Fahrverbot – und wen betrifft es?

Ein Fahrverbot ist keine Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern ein zeitlich befristetes Verbot, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Es wird in der Regel für ein bis drei Monate verhängt. In dieser Zeit darf die betreffende Person gar kein Kraftfahrzeug fahren – auch nicht solche, die keine Fahrerlaubnis erfordern, wie z. B. E-Scooter oder Mofas.

Wichtig: Ein Fahrverbot umfasst sämtliche Kraftfahrzeuge, unabhängig davon, ob für sie eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Wer trotz Fahrverbot z. B. mit einem E-Scooter unterwegs ist, begeht eine Straftat (§ 21 StVG).

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Ersttäter: 1 bis 3 Monate, Beginn kann innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft frei gewählt werden
Wiederholungstäter: Sofortiger Antritt des Fahrverbots nach Rechtskraft
Mehrfachtäter oder grobe Pflichtverletzungen: Bis zu 3 Monate

Wann wird ein Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt?

Ein Fahrverbot kann nach § 25 StVG bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen angeordnet werden. Es wird in Bußgeldsachen stets zusätzlich zu einer Geldbuße festgesetzt.

Der Bußgeldkatalog – Regelfälle mit Fahrverbot

In bestimmten Fällen sieht der Bußgeldkatalog (BKatV) neben dem Bußgeld automatisch ein Fahrverbot vor – es handelt sich um sogenannte Regelfahrverbote. Dazu zählen insbesondere:
Geschwindigkeitsverstöße über 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts
bestimmte Abstandsverstöße
Rotlichtverstöße über einer Sekunde
Fahren unter Alkoholeinfluss

Kann ein Fahrverbot auch ohne Regelfall verhängt werden?

Ja. In bestimmten Fällen kann ein Gericht auch außerhalb der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfälle ein Fahrverbot anordnen, z. B. wenn:
ein Verhalten besonders rücksichtslos war,
eine bewusste Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag oder
ein wiederholter Regelverstoß ein erzieherisches Fahrverbot rechtfertigt.

Wann gilt man als Wiederholungstäter im Straßenverkehr – und was bedeutet das für ein Fahrverbot?

Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt wird, gilt nach dem Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Das bedeutet: Auch wenn die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung für sich genommen noch kein Fahrverbot nach sich ziehen würde, kann dennoch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden – zusätzlich zum Bußgeld und den Punkten in Flensburg.
Beispiel:
Verstoß: 28 km/h zu schnell außerorts
Verstoß (innerhalb von 12 Monaten): 27 km/h zu schnell innerorts
→ Folge: 1 Monat Fahrverbot, da Wiederholungstäter

Wichtig: Die 12-Monats-Frist beginnt mit der Rechtskraft der ersten Entscheidung – nicht mit dem Tat-Datum. Für die zweite Tat ist das Tat-Datum maßgeblich, nicht die Rechtskraft oder das Datum der Entscheidung.

Kann man das Fahrverbot abwenden?

Gegen das Fahrverbot können Sie sich – je nach Lage des Falles – auf unterschiedliche Weise verteidigen. In bestimmten Fällen – etwa bei drohender beruflicher Existenzgefährdung – kann das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Das ist eine Ermessensentscheidung der Behörde bzw. des Gerichts und bedarf einer überzeugenden Begründung.

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