AG Lüdinghausen - Urteil v. 14.01.13

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Zum Inhalt der Entscheidung: Nach Auffassung des Amtsgerichts Lüdinghausen kann ein Fahrverbot auch auf Fahrzeuge über 100 PS beschränkt werden.

Amtsgericht Lüdinghausen

Urteil vom 14.01.2013

19 OWi-89 Js 1648/12-197/12

Tenor:

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 500,00 EUR verurteilt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 3 III, 49 StVO,  24, 25 StVG, 2 BKatV).

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