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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

AG Mannheim - Urteil v. 16.07.03

Zum Inhalt der Entscheidung: Absehen vom Fahrverbot bei fünf Voreintragungen im VZR (heute FAER). Das Gericht hat trotz der Voreintragungen vom Fahrverbot abgesehen, da der Betroffene sich um seine 89-jährige Großmutter kümmert. 

Amtsgericht Mannheim

Urteil v. 16.07.2003

20 OWi 508 Js 6200/03 AK 43/03

Aus den Gründen:

(...) Gegen den Betroffenen war eine empfindliche Geldbuße festzusetzen. Diese hat das Gericht, insbesondere in Anbetracht der zahlreichen einschlägigen Vorbelastungen, in Höhe von 250 EUR als tat- und schuldangemessen erachtet.

Von der Verhängung eines eigentlich gebotenen Fahrverbotes wurde ausnahmsweise abgesehen, da der Betroffene - ebenso wie die in der Hauptverhandlung gehörte Großmutter des Betroffenen — dargelegt hat, dass der Betroffene sich regelmäßig um seine 89-jährige Großmutter kümmert, diese täglich besucht und für sie einkauft und für sie kocht.

Die Verhängung eines Fahrverbot hätte daher erhebliche Auswirkungen auf die Großmutter gehabt, so dass davon Abstand genommen wurde. (...)

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