Zentrales Fahrzeugregister

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Das Zentrale Fahrzeugregister erfaßt alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge, auch für die Dauer von 5 Jahren nach dem endgültigen Außerbetriebsetzen, mit amtlichem Kennzeichen. Darüberhinaus werden erfaßt: Vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen, Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, saisonale Kennzeichen und Behördenfahrzeuge mit Sonderkennzeichen.

Meldungen an das ZFZR erfolgen bei Neuzulassung, Umzulassung, Löschung, vorübergehender Stillegung und Veränderungen, die im Fahrzeugschein oder -brief aufgeführt werden.

Im ZFZR sind gespeichert: Name und Anschrift des angegebenen Fahrzeughalters, technische Angaben zum Fahrzeug. Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) und die Nummer des Fahrezugbriefes.