• 0201 - 37 97 804
  • info@kanzlei-heskamp.de

port kl

 

 

Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 


Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Zentrales Fahrzeugregister

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Das Zentrale Fahrzeugregister erfaßt alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge, auch für die Dauer von 5 Jahren nach dem endgültigen Außerbetriebsetzen, mit amtlichem Kennzeichen. Darüberhinaus werden erfaßt: Vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen, Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, saisonale Kennzeichen und Behördenfahrzeuge mit Sonderkennzeichen.

Meldungen an das ZFZR erfolgen bei Neuzulassung, Umzulassung, Löschung, vorübergehender Stillegung und Veränderungen, die im Fahrzeugschein oder -brief aufgeführt werden.

Im ZFZR sind gespeichert: Name und Anschrift des angegebenen Fahrzeughalters, technische Angaben zum Fahrzeug. Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) und die Nummer des Fahrezugbriefes.

Please publish modules in offcanvas position.