Zentrales Fahrerlaubnisregister

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Das Zentrale Fahrerlaubnisregister wurde am 1.Januar 1999 eingerichtet und soll die Daten aller Fahrerlaubnisbesitzer in Deutschland speichern. Das Register speichert keine Anschriften sondern nur sogenannte Positivdaten. Mit diesem Register soll vor allem sichergestellt werden, dass jeder Führerscheininhaber nur eine Fahrerlaubnis besitzt.