• 0201 - 37 97 804
  • info@kanzlei-heskamp.de

port kl

 

 

Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 


Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Nierenerkrankungen und Kraftfahreignung

Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv
 

 Zur der Frage, inwieweit sich Nierenerkrankungen auf die Kraftfahreignung auswirken, verhält sich Nr. 10 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung.

Im Falle einer schweren Niereninsuffizienz mit erheblichen Beeinträchtigungen liegt für alle Fahrerlaubnisklassen keine Fahreignung vor.

Bei einer Niereninsuffizienz mit Dialysebehanldung liegt für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, S, L, T Fahreignung vor, wenn keine Komplikationen oder Begleiterkrankungen vorliegen. Auch für andere Fahrerlaubnisklassen kann ausnahmsweise die Fahreignung bejaht werden, wobei ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle sowie Nachuntersuchungen erforderlich sind.

Nach einer erfolgreichen Nierentransplantation und Wiederherstellung der normalen Nierenfunktion wird Fahreignung bejaht, wobei jedoch ärztliche Betreuung und Kontrolle sowie jährliche Nachuntersuchungen erforderlich sind.

Please publish modules in offcanvas position.