Drogen allgemein

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Drogen und Kraftfahreigung

Die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet zwischen der Einnahme von Cannabis und der Einnahme anderer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.


Rechtsprechung:


VGH München, Beschluss vom 19.01.2016 – 11 CS 15.2403: Wenn gegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum eingewandt wird, der Konsum sei unfreiwillig erfolgt, weil ein Dritter die Substanzen heimlich verabreicht habe (hier: Cannabis und Amphetamin in einem Kakao), muss ein in sich schlüssiger und auch im Übrigen glaubhafter Sachverhalt vorgetragen werden, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt.