• 0201 - 37 97 804
  • info@kanzlei-heskamp.de

port kl

 

 

Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 


Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Drogen allgemein

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Drogen und Kraftfahreigung

Die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet zwischen der Einnahme von Cannabis und der Einnahme anderer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.


Rechtsprechung:


VGH München, Beschluss vom 19.01.2016 – 11 CS 15.2403: Wenn gegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum eingewandt wird, der Konsum sei unfreiwillig erfolgt, weil ein Dritter die Substanzen heimlich verabreicht habe (hier: Cannabis und Amphetamin in einem Kakao), muss ein in sich schlüssiger und auch im Übrigen glaubhafter Sachverhalt vorgetragen werden, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt.

 

 

Please publish modules in offcanvas position.