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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Bewegungsbehinderungen

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Bewegungsbehinderungen stellen gemäß Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) grundsätzlich keinen eignungsausschließenden Mangel dar. Anlage 4 stellt klar, dass gegebenenfalls Beschränkungen auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, gegebenenfalls mit besonderen technischen Vorrichtungen, angeordnet werden können.

Zur Feststellung der Fahreignung kann die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens und eventuell zusätzlich eines medizinisch-psychologisches Gutachtens oder eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers angeordnet werden. Als Auflage können regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen angeordent werden, diese können entfallen, wenn die Behinderung sich stabilisiert hat.

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