Fahrerlaubnisklassen D1 und D1E

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Klassen D1 und D1E

Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von mehr als acht und nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.