Fahrerlaubnisklassen B und BE

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Klassen B und BE

   

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

 

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.