Fahreignungsseminar

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Das Fahreignungsseminar gemäß § 4a StVG ersetzt seit dem 1. Mai 2014 das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP-Seminar). Durch die Teilnahme an diesem Seminar kann bis zu einem Punktestand von 5 Punkten ein Punkt abgebaut werden.

Es besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.

Der verkehrspädagogische Teil kann als Einzelseminar oder in Gruppen mit maximal sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Er besteht aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten Dauer, deren Inhalte in Anlage 16 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt sind. Zwischen den Modulen sollen die Teilnehmer im Rahmen einer Hausaufgabe „Übungen zur Selbstbeobachtung“ durchführen. Die Module müssen mit einem zeitlichen Abstand von mindestens einer Woche durchgeführt werden.

Der verkehrspsychologische Teil wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Er besteht aus zwei jeweils 75-minütigen Sitzungen. Die zweite Sitzung darf frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.

Innerhalb von 5 Jahren kann nur einmal ein Punkteabbau mit einem Fahreignungseminar erzielt werden.

Das Fahreignungsseminar ist nicht mit folgenden Maßnahmen zu verwechseln.