MPU nach Drogenkonsum – Überblick
Wer unter dem Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnimmt oder mit Drogenbesitz auffällt, muss in vielen Fällen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Die Anforderungen an die Fahreignung sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt – und hier hat sich insbesondere für Cannabiskonsumenten mit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes am 1. April 2024 einiges geändert.
Unterschied: Cannabis vs. andere Drogen gemäß BtMG
1. Cannabis (THC) – Neue rechtliche Bewertung seit April 2024
Mit dem KonsumCannabisgesetz (KCanG) wurde Cannabis in bestimmten Mengen und unter Auflagen legalisiert. Diese Änderung hat auch direkte Auswirkungen auf die MPU-Praxis:
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Früher: Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis – insbesondere im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs – konnte zur Anordnung einer MPU führen (§ 14 FeV).
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Heute: Nach § 13a FeV ist eine MPU nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Stattdessen kann ein ärztliches Gutachten genügen.
Wann ist eine MPU bei Cannabis noch erforderlich?
Gemäß der neuen Regelung wird eine MPU nur dann angeordnet, wenn:
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ein Cannabismissbrauch vorliegt, der aber keine Abhängigkeit darstellt,
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mehrfache Verkehrsverstöße unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
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die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, oder
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es um die Überprüfung einer früheren Abhängigkeit oder Missbrauchsproblematik geht.
👉 Wichtig: Regelmäßiger Cannabiskonsum ist nicht automatisch mit einem fehlenden Trennungsvermögen gleichzusetzen. Entscheidend ist die Fähigkeit, Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen.
2. Andere Drogen nach BtMG – Keine Änderung der MPU-Praxis
Für alle anderen Betäubungsmittel nach dem BtMG (z. B. Kokain, Amphetamin, Heroin, MDMA) bleibt es bei der bisherigen strengen Praxis:
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Der Nachweis des Konsums eines sogenannten „harten“ Betäubungsmittels führt grundsätzlich zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.
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Bereits der einmalige Konsum kann zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis führen.
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Eine Trennung zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr ist hier nicht relevant – anders als bei Cannabis.
Handlungsempfehlung: Was tun bei MPU wegen Drogen?
Für Betroffene nach Cannabis-Konsum:
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Prüfen lassen, ob die MPU-Anordnung noch rechtmäßig ist.
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In vielen Fällen kann ein ärztliches Gutachten ausreichend sein.
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Möglich ist auch ein Antrag auf Neuererteilung der Fahrerlaubnis unter den neuen gesetzlichen Voraussetzungen.
Für Betroffene nach Konsum anderer Drogen:
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Hier bleibt es bei der bisherigen, sehr strengen Bewertung.
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Eine MPU-Vorbereitung ist in den meisten Fällen hilfreich.
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Zusätzlich sind – je nach Sachlage – Abstinenznachweise erforderlich.
Die Neuregelung des Fahrerlaubnisrechts im Zuge des Cannabisgesetzes 2024 bringt mehr Differenzierung und realitätsnähere Bewertungen bei der Fahreignung. Während Cannabiskonsumenten in vielen Fällen künftig von einer MPU verschont bleiben können, bleibt der Konsum anderer Drogen nach wie vor ein erheblicher Eignungsmangel im Straßenverkehrsrecht.
Rechtsprechung zur MPU wegen Drogen