Ein Fahrverbot im Strafrecht ist eine oft unterschätzte Nebenstrafe, die jedoch gravierende Auswirkungen auf die Lebensrealität eines Betroffenen haben kann.
Wann wird ein Fahrverbot im Strafrecht verhängt?
Nach § 44 StGB kann ein Gericht zusätzlich zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ein Fahrverbot zwischen einem und sechs Monaten anordnen.
Ein Fahrverbot kann heute nicht nur bei Verkehrsdelikten verhängt werden. Seit der Gesetzesänderung im August 2017 ist es auch bei allgemeinen Straftaten zulässig, wenn das Gericht dadurch eine bessere Einwirkung auf den Täter erreichen oder die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vermeiden will.
Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots
Grundvoraussetzung ist stets eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Ohne Hauptstrafe – etwa bei Absehen von Strafe (§ 60 StGB), Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) oder bei einer Einstellung des Verfahrens – darf kein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Zweck und Bedeutung des Fahrverbots
Ursprünglich sollte das Fahrverbot nachlässige oder leichtsinnige Verkehrsteilnehmer erziehen. Heute dient es breiter dem Strafzweck der Einwirkung auf den Täter und kann als milderes Mittel zur Freiheitsstrafe eingesetzt werden.
Gerade hier bieten sich Ansatzpunkte für eine geschickte Strafverteidigung:
- Leichtfertiges Verhalten muss vom Gericht konkret festgestellt werden.
- Wiederholte Pflichtverletzungen können ein Indiz sein, sind aber kein Muss.
- Geringfügige Verstöße oder ein verhältnismäßig geringes Verschulden sprechen eher gegen die Notwendigkeit eines Fahrverbots.
- Berufliche oder private Belastungen können zur Ausnahme vom Regelfahrverbot führen.
Fahrverbot trotz Nichtbenutzung eines Fahrzeugs?
Ja – nach aktueller Rechtslage kann ein Fahrverbot auch dann verhängt werden, wenn die Straftat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hatte. Entscheidend ist, ob das Fahrverbot zur Erreichung des Strafzwecks geeignet ist – beispielsweise um eine Freiheitsstrafe zu vermeiden.
Verteidigung gegen ein Fahrverbot
Vom Fahrverbot kann in geeigneten Fällen abgesehen werden. Hierbei kann mit einigen Einschränkungen auf die umfangreiche Rechtsprechung zum Absehen vom Fahrverbot in Bußgeldverfahren zurückgegriffen werden.
Möglichkeiten der Beschränkung
Ein Fahrverbot kann auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden – etwa auf private Fahrten – sofern dies beruflich notwendig ist. Das ist besonders für Berufskraftfahrer oder Selbstständige von großer Bedeutung. In solchen Fällen kann es gegen das Übermaßverbot verstoßen, wenn das Verbot zur Arbeitslosigkeit führt.
Eine effektive Verteidigung berücksichtigt:
- Zeitpunkt und Wirkung der Maßnahme
- Auswirkungen auf Beruf und Alltag
- Täterverhalten nach der Tat (z. B. Schadenswiedergutmachung)
- Vermeidung durch höhere Geldstrafe oder andere Auflagen
Beginn und Wirksamwerden des Fahrverbots
Das Fahrverbot tritt erst nach Rechtskraft des Urteils und der Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung in Kraft. Dabei ist entscheidend, bei welcher Stelle der Führerschein abgegeben wird – eine fehlerhafte Abgabe kann den Beginn der Frist verzögern.
Sonderfälle: Verlust des Führerscheins oder parallele Maßnahmen
Ist der Führerschein verloren gegangen, beginnt die Frist häufig erst mit der Versicherung an Eides Statt. Bei einem bereits entzogenen Führerschein kann es zu komplizierten Überschneidungen kommen, die einer sorgfältigen anwaltlichen Prüfung bedürfen.