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Absehen vom Fahrverbot

Ein Fahrverbot, das im Bußgeld- oder Strafverfahren verhängt werden kann, ist als Warn- und Besinnungmaßnahme gedacht und keine Maßnahme zur Sicherung des Straßenverkehrs. Dies ist zu berücksichtigen, wenn gegenüber den Behörden ein Absehen vom Fahrverbot angestrebt wird.

In der Rechtsprechung hat sich eine Reihe von Fallgruppen herausgebildet, unter denen einzelne Gründe für ein Absehen vom Fahrverbot zusammengefaßt wurden. Die wichtigsten sind folgende: