Alkoholabhängigkeit hat gravierende rechtliche Folgen – insbesondere im Hinblick auf die Fahreignung. Wer unter einer solchen Abhängigkeit leidet, gilt gemäß den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen – unabhängig davon, ob es zu einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss gekommen ist oder nicht. Diese strikte Regelung betrifft alle Fahrerlaubnisklassen.
Was bedeutet Alkoholabhängigkeit medizinisch?
Zur Beurteilung der Fahreignung wird auf die international gültige Definition der ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten) zurückgegriffen. Die aktuelle Version stammt aus dem Jahr 2006 und wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben.
Gemäß der ICD-10 ist unter der Diagnose F10.2 – Abhängigkeitssyndrom folgendes zu verstehen:
Eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise besteht ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben. Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung und manchmal ein körperliches Entzugssyndrom.
Damit eine Alkoholabhängigkeit offiziell diagnostiziert werden kann, müssen mindestens drei der folgenden Kriterien innerhalb der letzten zwölf Monate gleichzeitig vorliegen:
- Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, ein Suchtmittel zu konsumieren
- Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums des Suchtmittels.
- Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums.
- Nachweis einer Toleranz: Um die ursprünglich durch niedrigere Mengen des Suchtmittels erreichten Wirkungen hervorzurufen, sind zunehmend höhere Mengen erforderlich.
- Fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen und Vergnügen zugunsten des Suchtmittelkonsums und/oder erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
- Anhaltender Substanzgebrauch trotz des Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen (körperlicher, psychischer oder sozialer Art).
Fahreignung bei Alkoholabhängigkeit: Strenge Anforderungen
Liegt eine Alkoholabhängigkeit vor, ist eine Fahreignung grundsätzlich ausgeschlossen. Eine sogenannte „bedingte Fahreignung“ wird in solchen Fällen nicht anerkannt. Erst wenn nachgewiesen wird, dass die Abhängigkeit erfolgreich behandelt wurde und eine dauerhafte Abstinenz besteht, kann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geprüft werden.
Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Fahreignung
In der Regel wird ein Abstinenznachweis über mindestens zwölf Monate gefordert. Dieser muss durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen und laborchemische Befunde erfolgen.
Qualität der Laboruntersuchungen
Wichtig ist, dass die Laboranalysen von zertifizierten Laboren mit qualitätsgesicherten Verfahren durchgeführt werden. Nur dann können die Ergebnisse im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder ärztlichen Begutachtung als verwertbar angesehen werden.