Zum Inhalt springen
Startseite | Fahrerlaubnis | Allgemeines zur Fahrerlaubnis | Registereintragungen in Fahrerlaubnissachen

Registereintragungen in Fahrerlaubnissachen

Im Hinblick auf Fahrerlaubnisse sind vor allem Eintragungen im Bundeszentralregister (BZR) und Fahreignungsregister (FAER) relevant. Im Bundeszentralregister werden strafgerichtliche Entscheidungen (hierzu zählt auch die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist) gespeichert.

Mit „Punkte in Flensburg“ sind Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg gemeint. Das KBA führt neben dem Verkehrszentralregister noch weitere Register, nämlich das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) und das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER).