Strafgerichtliche Verurteilungen (Strafbefehl oder Urteil) werden im Fahreignungsregister wie folgt mit Punkten bewertet:
In den strafgerichtlichen Entscheidungen (Urteil oder Strafbefehl) wird auf die Punkteintragung nicht ausdrücklich hingewiesen. Es erfolgt dennoch eine Eintragung im Fahreignungsregister.