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Punktekatalog für Straftaten

 

Strafgerichtliche Verurteilungen (Strafbefehl oder Urteil) werden im Fahreignungsregister wie folgt mit Punkten bewertet:

 

Straftaten, die bei jeder Verurteilung eingetragen werden.

(2 Punkte, bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht 3 Punkte, s.u.)

§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

 

§ 315b StGB – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

 

§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

 

§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr

 

§ 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

 


Straftaten, die nur eingetragen werden, wenn das Gericht zusätzlich ein Fahrverbot verhängt.

(2 Punkte)

 § 222 StGB – Fahrlässige Tötung

 

§ 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung

 

§ 240 StGB – Nötigung

 

§ 323a StGB – Vollrausch

 

§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung

 

§ 22 StVG – Kennzeichenmißbrauch

 

 

 


Straftaten, die eingetragen werden, wenn das Gericht zusätzlich die Fahrerlaubnis entzieht. (3 Punkte)

 

 § 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

 

§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung

 

§ 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung

 

§ 240 StGB – Nötigung

 

§ 315b – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

 

§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

 

§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr

 

§ 323a StGB -Vollrausch

 

§ 323c – Unterlassene Hilfeleistung

 

§ 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

§ 22 StVG – Kennzeichenmißbrauch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den strafgerichtlichen Entscheidungen (Urteil oder Strafbefehl) wird auf die Punkteintragung nicht ausdrücklich hingewiesen. Es erfolgt dennoch eine Eintragung im Fahreignungsregister.