1. Wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?
Fahranfänger in Deutschland erhalten ihre Fahrerlaubnis zunächst auf Probe. Diese Probezeit dauert zwei Jahre. Während dieser Zeit gelten besondere Regeln: Wer gegen Verkehrsvorschriften verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Ein Aufbauseminar wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn der Fahranfänger eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begeht.
2. Welche Verstöße führen zur Anordnung eines Aufbauseminars?
Verstöße werden in zwei Kategorien unterteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Verstöße): Dazu gehören unter anderem überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h, das Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer oder das Verursachen eines Unfalls mit Personenschaden.
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Verstöße): Hierzu zählen etwa das Fahren mit abgefahrenen Reifen, eine ungesicherte Ladung oder das rechtswidrige Parken an unübersichtlichen Stellen.
Bereits ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße haben die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.
3. Was passiert, wenn man sich weigert?
Wer das angeordnete Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert, dem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis kann erst nach erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer erneuten Antragstellung wieder erteilt werden.
4. Woraus besteht das Aufbauseminar?
Das Aufbauseminar ist ein spezielles Schulungsprogramm, das dazu dient, das Fahrverhalten der Teilnehmer zu verbessern. Es besteht aus mehreren Bestandteilen:
- Dauer: Vier Sitzungen zu je 135 Minuten (insgesamt ca. acht Stunden)
- Teilnehmerzahl: Zwischen sechs und zwölf Personen
- Praktische Fahrprobe: Eine Beobachtungsfahrt (30 Minuten) zur Analyse des Fahrverhaltens
- Schwerpunkte:
- Analyse und Reflexion des eigenen Fahrverhaltens
- Unfallvermeidung und risikobewusstes Fahren
- Regelkenntnis und deren Bedeutung für die Sicherheit
Die Seminare werden von speziell zugelassenen Fahrlehrern durchgeführt. Ziel ist es, dem Fahrer zu verdeutlichen, welche Risiken sein Fehlverhalten birgt und ihn dazu zu bringen, künftig sicherer zu fahren.
5. Was kostet ein Aufbauseminar?
Die Kosten für ein Aufbauseminar variieren je nach Anbieter und Region, liegen jedoch meist zwischen 250 und 500 Euro. Da es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme handelt, sind die Teilnehmer selbst verpflichtet, für die Kosten aufzukommen.
6. Verlängert sich die Probezeit nach einem Aufbauseminar?
Ja, nach der Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre. Weitere Verstöße innerhalb dieser verlängerten Probezeit haben noch strengere Konsequenzen.
7. Kann man von der Anordnung eines Aufbauseminars befreit werden?
In der Regel nicht. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist eine verpflichtende Maßnahme. Die Anordnung eines Aufbauseminars kann nur vermieden werden, indem man erfolgreich einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einlegt, die zur Anordnung des Aufbauseminars führt.
8. Kann die Frist zur Beibringung der Bescheinigung verlängert werden?
Die Fahrerlaubnisbehörde setzt eine Frist, innerhalb derer das Aufbauseminar absolviert und die Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden muss. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, z. B. bei Krankheit oder einem unverschuldeten Hinderungsgrund. Eine Fristverlängerung sollte daher so früh wie möglich beantragt werden.