Entscheidungen zu Sachmängeln beim Autokauf

Drucken

Bewertung: 3 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern inaktivStern inaktiv
 

 

OLG München - Beschluss vom 13.05.15: Eine Herstellergarantie gehört nicht zur Beschaffenheit der verkauften Sache. Ihr Fehlen ist daher kein Sachmangel.