Entscheidungen zu Abschleppkosten (Öffentliches Recht)

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Das Entfernen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum durch eine Behörde und die anschließende Kostenbelastung des Halters ist eine hoheitliche Maßnahme. Für den Rechtsschutz hiergegen sind die Verwaltungsgerichte zuständig.

Handelt es sich hingegen um das Abschleppen des Fahrzeugs von einem Privatgrundstück und die Kostenerstattung für die diese Maßnahme, sind die Zivilgerichte zuständig.