• 0201 - 37 97 804
  • info@kanzlei-heskamp.de

port kl

 

 

Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 


Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

Wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis wegen einer Straftat entzogen werden wird, kann dem Beschuldigten bereits während des laufenden Strafverfahrens die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden.

 

  • LG Aachen - Beschluss vom 27.02.15: Bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315c StGB) muss das Gericht nähere Feststellungen zu der für eine Verurteilung erforderlichen konkreten Gefahr treffen. Wenn der Beschuldigte durch sein Verhalten eine drohende Kollision noch abwenden konnte, kann dies nicht als bloßer Zufall gewertet werden.

Please publish modules in offcanvas position.