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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

AG Verden - Beschluss v. 04.12.13

Zum Inhalt der Entscheidung: Wenn das Fahrzeug nur wenige Meter auf einem Parkplatz bewegt wird, kann eine Ausnahme von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen.

Amtsgericht Verden

Beschluss vom 04.12.2013

9a Gs 924 Js 43392/13 (3757/13)

Aus den Gründen:

Die Staatsanwaltschaft Verden hat beantragt, dem Beschuldigten gemäß § 111a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft war zurückzuweisen, da die endgültige Klärung des Sachverhalts der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben muss.

Zwar liegt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ein Verstoß gegen § 316 Abs.1 StGB vor, da es sich bei dem Parkplatz einer Diskothek um öffentlichen Verkehrsraum handelt, zugunsten des Beschuldigten ist jedoch anzunehmen, dass er gerade nicht am Straßenverkehr teilnehmen, sondern - was mitgeführte Decken belegen - in seinem Fahrzeug übernachten wollte und es dazu nur wenige Meter auf dem Parkplatzgelände bewegt hat.

Es ist somit nicht fernliegend, dass in der Hauptverhandlung eine Ausnahme von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB anzunehmen sein wird.

(...)

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