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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

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Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zur Fahreignung bei Alkoholmißbrauch oder -abhängigkeit

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  • OVG Greifswald - Beschluss vom 14.10.22: 1. Die Verwertbarkeit eines zu den Fahrerlaubnisakten gelangten MPU-Gutachtens hängt nicht von der Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens ab wenn der Proband das Gutachten freiwillig zur Akte gereicht hat. 2. Die Einzelwerte einer Atemalkoholuntersuchung können nicht zur Rückrechnung (Feststellung der Anflutungs- oder Abbauphase) verwendet werden. 3. Zu der Frage, ob eine Fahrt mit einem Fahrrad bei 1,99 Promille eine Strategie zur Vermeidung einer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug darstellen kann. 4. Dem Umstand, dass ein Verkehrsteilnehmer bisher nicht mit einem Kraftfahrzeug alkoholauffällig geworden ist, ist wegen der Lückenhaftigkeit der Verkehrsüberwachung grundsätzlich keine ausschlaggebende bzw. entlastende Bedeutung zuzubilligen.
  • VGH München - Beschluss vom 10.07.17: Bei sicher festgestellter Alkoholabhängigkeit ist die Fahrerlaubnis ohne weitere Maßnahmen gemäß Nr. 8.3 der Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 FEV zu entziehen. Auf Verkehrsauffälligkeiten kommt es nicht an. Attestiert eine Bezirksklinik einer Person, die sich dort über eine Woche stationär aufgehalten hat, eine Abhängigkeitssymptomatik, kommt einer solchen Diagnose ein hoher Grad an Verlässlichkeit zu.
  • AG Tiergarten - Urteil vom 18.02.16: Auch bei einem Unfall mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,28 Promille kann von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, wenn Abstinenz nachgewiesen und Verhaltensänderung glaubhaft dargelegt werden kann.
  • OLG Hamm - Beschluss vom 10.11.15:  Bei einem Wiederholungstäter (Trunkenheitsfahrt) kann der gesetzlich vermutete Eignungsmangel nur ganz ausnahmsweise und sicherlich nicht allein durch die Bekundungen einer Therapeutin, die der Angeklagte privat zum Zwecke einer psychotherapeutischen Behandlung aufsucht, ausgeräumt werden. Vielmehr bedarf es der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV.
  • OVG Koblenz - Beschluss vom 29.09.09: Eine erstmalige Fahrt mit mit einem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,33 ‰ rechtfertigt nicht ohne weiteres ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
  • BVerwG - Urteil vom 21.05.08: Die Entscheidung behandelt Fahreignungszweifel bei Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille. In dieser Entscheidung stellt das BVerwG fest, dass die Annahme , der Verordnungsgeber der Fahrerlaubnisverordnung nehme unterhalb der Schwelle der Alkoholabhängigkeit die Risiken für den Straßenverkehr ausdrücklich hin, die allein auf einer Alkoholproblematik eines bislang nicht mit einem Kraftfahrzeug auffällig gewordenen Kraftfahrers beruhen, in der Fahrerlaubnisverordnung keine Stütze findet. Dies ergebe sich bereits aus § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV.

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