Bußgeldverfahren meines Tätigkeitsbereichs betreffen in den meisten Fällen folgende Vorwürfe:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsunterschreitungen
- Trunkenheit/Drogen im Straßenverkehr (0,5 Promille – Gesetz – § 24a StVG)
- Ladungssicherung
Verteidigungsziele:
- Einstellung des Verfahrens / Freispruch
- Vermeidung von Punkteeintragungen
- Vermeidung von Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
- Absehen vom Fahrverbot
Wichtige Aspekte der Bußgeldverteidigung:
- Akteneinsichtsrecht des Verteidigers
- Prüfung des Bußgeldbescheids auf formelle Mängel
- Zustellungsfragen
- Eichung, Konformität (Baumusterprüfung, Inverkehrbringung) des Messgeräts
- Typische Mängel der Meßtechnik
- Fehlerhafte oder lückenhafte Beweiswürdigung (beispielsweise bei nächtlichem Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer)
- Unvollständige Dokumentation der wesentlichen Fakten der Messung (insbesondere bei standardisierten Messungen)
- Nicht den obergerichtlichen Anforderungen entsprechende Identifizierung des Fahrzeugführers
- Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (z.B. Überprüfung einer amtsgerichtlichen Entscheidung durch das zuständige Oberlandesgericht im Rahmen einer Rechtsbeschwerde)
Ich vertrete Sie in Bußgeldsachen mit Fahrverbot bundesweit, in sonstigen verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen bin ich schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen tätig.