Bußgeldverfahren meines Tätigkeitsbereichs betreffen meist folgende Vorwürfe:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsunterschreitungen
- Trunkenheit/Drogen im Straßenverkehr (0,5 Promille – Gesetz – § 24a StVG)
- Ladungssicherung
Bei der Entscheidung, die gegebenen Verteidigungsmöglichkeiten gegen einen Bußgeldbescheid auszuschöpfen, sind unter anderem folgende Aspekte von Bedeutung:
- Folgen des Bußgeldbescheids für die Fahrerlaubnis
- Punkteeintragungen
- Verstoß in der Probezeit
- Verstoß nach vorangegangener Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Drohendes Fahrverbot und Möglichkeiten zu seiner Vermeidung
- Absehen vom Fahrverbot
- Verschiebung in einen weniger belastenden Zeitraum (z.B. in einen erst in einigen Monaten anstehenden Jahresurlaub).
- Möglichkeiten, zu einer Verfahrenseinstellung oder einem Freispruch zu gelangen:
- Verfahrensmängel wie z.B. fehlerhafte Zustellungen, Verjährung
- Bekannte Mängel der Messtechnik
- Fehlerhafte Durchführung der Messung
- Fehlerhafte oder lückenhafte Beweiswürdigung (beispielsweise bei nächtlichem Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer)
- Unvollständige Dokumentation der wesentlichen Fakten der Messung (insbesondere bei standardisierten Messungen)
- Nicht den obergerichtlichen Anforderungen entsprechende Identifizierung des Fahrzeugführers
- Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (z.B. Überprüfung einer amtsgerichtlichen Entscheidung durch das zuständige Oberlandesgericht im Rahmen einer Rechtsbeschwerde)
Ich vertrete Sie in Bußgeldsachen mit Fahrverbot bundesweit, in sonstigen verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen bin ich schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen tätig.