Wer in den Verdacht einer Straftat geraten ist, braucht fachkundige Beratung, am besten von Anfang an.
Ein Ermittlungsverfahren kommt in Gang, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt erhalten, zum Beispiel anläßlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle, einem Verkehrsunfall oder der Schilderung eines Zeugen. Auch wer glaubt, sich stets korrekt verhalten zu haben, kann Beschuldigter eines Strafverfahrens werden.
Ich verteidige Sie in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts. Hierzu zählen unter anderem folgende Vorwürfe:
- Trunkenheits- oder Drogenfahrten
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Verkehrsunfallflucht
Außerdem übernehme ich die
- Vertretung von Geschädigten und Verletzten
- Zeugenvertretung
- Prüfung und Erstattung von Strafanzeigen
Ich vertrete Sie im Ermittlungsverfahren, dem Zwischen- und Hauptverfahren und gegebenenfalls auch in der Berufung oder der Revision.