Die Fahrerlaubnis kann durch ein Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens oder durch eine verwaltungsrechtliche Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Gegen Entscheidungen des Strafgerichts können strafprozessuale Rechtsbehelfe und Rechtsmittel ergriffen werden, gegen Ordnungsverfügungen der Fahrerlaubnisbehörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht vorgegangen werden.
Je nach Lage des Falls kann es sinnvoll sein, seine Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Entziehung auszuschöpfen oder auf die Fahrerlaubnis zu verzichten und baldmöglichst eine Neuerteilung anzustreben. Ich bespreche mit Ihnen die Sachlage und die zu Gebote stehenden Entscheidungsmöglichkeiten.
Die Beratung und Vertretung im Bereich des Fahrerlaubnisrechts umfaßt die Bereiche
- Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
- Punkte in Flensburg
- Medizinisch-psychologische Untersuchung
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung
- Sperrfristverkürzung