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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

BVerwG: Keine MPU im Neuerteilungsverfahren bei weniger als 1,6 Promille

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Wenn die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen wurde und eine neue Fahrerlaubnis beantragt wird ist damit zu rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet um Fahreignungszweifel auszuräumen. Wird diese nicht beigebracht, wird der Neuerteilungsantrag abgelehnt.  In den letzten Jahren wurde die Praxis der Fahrerlaubnisbehörden, bei jeder alkoholbedingten Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU anzuordnen - gestützt durch die Rechtsprechung süddeutscher Verwaltungsgerichte - zunehmend strenger (s. hierzu Meldung vom 05.07.16). Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in seinem Urteil vom 06.04.17 klargestellt, dass eine einmalige Trunkenheitsfahrt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Neuerteilungsverfahren keinen Grund für eine MPU-Anordnung darstellt. Derartige Anordnungen der Behörden wären somit rechtswidrig.

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