Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten

Drucken

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten stellt sich die Frage: Lohnt sich ein Einspruch oder soll ich den Bußgeldbescheid akzeptieren?

Ich bespreche mit Ihnen die Sachlage und die Argumente für und gegen einen Einspruch. Für solche Vorbesprechungen stelle ich kein Entgelt in Rechnung. Sie entscheiden selbst, ob Sie ein Mandat erteilen wollen.

Ich vertrete Sie bundesweit vor den Bußgeldbehörden und im gerichtlichen Verfahren. Bußgeldverfahren meines Tätigkeitsbereichs betreffen unter anderem folgende Vorwürfe:

Bei der Entscheidung, die gegebenen Verteidigungsmöglichkeiten gegen einen Bußgeldbescheid auszuschöpfen, sind unter anderem folgende Aspekte von Bedeutung:

Ich vertrete Sie in Bußgeldsachen mit Fahrverbot bundesweit, in sonstigen verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen bin ich schwerpunktmäßig vor den Amtsgerichten Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Marl, Gelsenkirchen, Wetter an der Ruhr, Ratingen, Witten und Hagen tätig.