Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände

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Verkehrsordnungswidrigkeiten machen den weitaus größten Teil der Bußgeldverfahren aus. Innerhalb des Verkehrsrechts geht es im Regelfall um

Daneben gibt es noch eine Reihe sonstiger Bußgeldtatbestände.

In Bußgeldsachen geht es zwar nicht um eine strafgerichtliche Verurteilung, das Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist aber, inbesondere bei der Ausgestaltung der rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten, an den Strafprozess angelehnt. Dies gilt insbesondere für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid durch das zuständige Amtsgericht und das Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, die sogenannte Rechtsbeschwerde, die an die strafrechtliche Revision angelehnt ist.

Verkehrsrechtlche Bußgeldsachen zeichnen sich durch eine hohe Anzahl gleichartiger Fallgestaltungen aus. Um zu gewährleisten, dass gleichartige Taten auch gleich geahndet werden, wurden die meisten verkehrsrechtlichen Bußgeldtatbestände in einem Bußgeldkatalog zusammengefaßt, der für die dort genannten Tatbestände bestimmte Regelsätze vorsieht. Die dort aufgeführten Geldbußen setzen im Regelfall fahrlässiges Handeln voraus. Gelangt die Bußgeldbehörde zu der Überzeugung, dass der Verstoß vorsätzlich begangen wurde, wird im Normalfall der doppelte Regelsatz festgesetzt. Für Geldbußen von 60,-- € und mehr sieht der Bußgeldkatalog auch die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister vor. Darüber hinaus bestimmt der Bußgeldkatalog auch, bei welchen Taten im Regelfall ein Fahrverbot festzusetzen ist.