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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Schrittgeschwindigkeit

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Die Schrittgeschwindigkeit soll der Geschwindigkeit eines durchschnittlichen Fußgängers entsprechen. Sie ist als Höchstgeschwindigkeit in folgenden Situationen vorgeschrieben:

  • Vorbeifahrt an auf derselben Fahrbahn haltenden Linien- und Schulbussen, die an der Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet haben, unabhängig von der Fahrtrichtung, § 20 Abs. 2 StVO
  • verkehrsberuhigter Bereich, § 42 StVO, angeordnet durch Zeichen 325.1
  • erlaubter Fahrverkehr auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

Bei einem Verkehrsfluss in Schrittgeschwindigkeit auf Autobahnen und Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung ist eine Rettungsgasse zu bilden,  § 11 Abs. 2 StVO. Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahrten und Fahrten auf Parkplätzen braucht kein Sicherheitsgurt angelegt zu werden, § 21 Abs. 1 Nr. 3 StVO.

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