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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Geschwindigkeit

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Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen Überschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Innerorts werden Geschwindigkeitsverstöße derzeit (2018) wie folgt geahndet:

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h 15 Euro    
21 – 25 km/h 80 Euro 1  
26 – 30 km/h 100 Euro 1  
41 – 50 km/h 200 Euro 2 1 Monat
über 70 km/h 680 Euro 2 3 Monate

Für außerörtlich begangene Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten folgende Regelsätze:

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h 10 Euro    
21 – 25 km/h 70 Euro 1  
26 – 30 km/h 80 Euro 1  
41 – 50 km/h 240 Euro 2 1 Monat
über 70 km/h 600 Euro 2 3 Monate

 

Die Regelsätze betreffen fahrlässig begangene Verstöße. Dies ist der Regelfall, da ein vorsätzlicher Verstoß meistens nicht ohne nähere Angaben des Betroffenen oder von Zeugen nachgewiesen werden kann. Zu beachten ist aber, dass die obergerichtliche Rechtsprechung bei größeren Überschreitungen auch ohne weitere Feststellungen eine Verurteilung wegen Vorsatz gelten läßt. Liegt Vorsatz vor,  führt dies regelmäßig zu einer Verdoppelung desjenigen Betrags, der im Falle fahrlässiger Begehung festzusetzen gewesen wäre. Die Anzahl der einzutragenden Punkte im FAER bleibt aber gleich. Ein gegebenenfalls festzusetzendes Fahrverbot wird im Regelfall ebenfalls nicht verlängert, die Entscheidung hierüber bleibt aber der Bußgeldbehörde bzw. dem Gericht vorbehalten, d.h. die Behörde oder das Gericht kann auch ein längeres Fahrverbot anordnen, wenn dies geboten erscheint. 

Das OLG Hamm hat Vorsatzverurteilungen bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40% oder mehr unbeanstandet gelassen. Das brandenburgische OLG verlangt hierzu Überschreitungen von "annähernd 50%".

 


Rechtsprechung zu Geschwindigkeitsüberschreitungen


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