Sensoren/Induktionsscheifen

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In die Fahrbahn verlegte Induktionsschleifen werden für Geschwindigkeitsmessungen und zur Feststellung von Rotlichtverstößen verwendet. 

Bei dieser Art von Messungen befinden sich mehrere parallel verlaufende Induktionsschleifen in der Fahrbahn. Passiert ein Fahrzeug die Induktionsschleifen, kann im Wege einer Weg/Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit bzw. ein Rotlichtverstoß festgestellt werden.

Es handelt sich ausschließlich um stationäre Geräte. Messungen werden im Regelfall nicht von der Polizei, sondern von den zuständigen Ordnungsbehörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte durchgeführt. Da hier (im Gegensatz zu polizeilichen Messungen) nicht immer sofort erkannt werden kann, ob die Messung und Auswertung durch die Behörde selbst oder durch externe private Dienstleister erfolgte, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Mindestanforderungen an die hoheitliche Aufsicht über die Messung und Auswertung eingehalten wurden.

Bei Messungen mit Induktionsschleifen werden im Regelfall Lichtbilder gefertigt, anhand derer die Messung überprüft werden kann.

Zu überprüfen ist neben der Eichung des Geräts auch die ordnungsgemäße Wartung der in der Fahrbahn verlegten Schleifen (Wartungsnachweis). Ist das Gerät  ordnungsgemäß eingerichtet und gewartet worden, gelten die durchgeführten Messungen als sehr zuverlässig.